Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Blutdruck- oder Blutzuckermessgeräten oder Personenwaagen dienen. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
- Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
- Zwecks Sicherstellung einer fachgerechten Entsorgung sind Sie als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet, Altbatterien im örtlichen Handel oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
- Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z. B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
- Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurücksenden.
Batterien sind mit dem unten abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne markiert. Es weist darauf hin, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll geworfen werden dürfen. Schadstoffhaltige Batterien sind u.a. mit diesen Schadstoffbezeichnungen versehen:
- Pb=Bleihaltig (enthält mehr als 0,004 Prozent Blei)
- Cd=Cadmiumhaltig (enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium)
- Hg=Quecksilberhaltig (enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber)