Fermentura Curcuma Duo Kapseln, 30 St
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Fermentura Curcuma Duo Kapseln
- Nahrungsergänzungsmittel mit sekundären Pflanzenstoffen Phosphatidylserin und Selen
- mit fermentiertem Curcuma Granulat
- Curcuma-Extrakt mit 95 % Curcumin
- usätzlich mit Phosphatidylserin
- zur Unterstützung des Immunsystems und der Zellgesundheit*
- 1 Kapsel täglich
*Selen trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems und zu einer normalen Schilddrüsenfunktion bei. Selen trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Anwendung
Täglich eine Kapsel mit etwas Flüssigkeit verzehren.
Inhaltsstoffe pro Kapsel
Inhaltsstoffe | pro Kapsel | **NRV % |
---|---|---|
Curcuma-Granulat fermentiert | 550 mg | *** |
Curcuma-Extrakt | 140 mg | *** |
davon Curcuminoide | 133 mg | *** |
Phosphatidylserin | 1ß mg | *** |
Selen | 8,25 µg | 15 |
** * % NRV= Nutrient Reference Value – Referenzwert nach LMIV
*** keine Bezugswerte vorhanden
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
Pharmatura GmbH & Co. KG
Am Heerbach 5
63857 Waldaschaff
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Bezeichnung des Lebensmittels
NahrungsergänzungsmittelZutaten
Fermentiertes Curcuma-Granulat (63,7 %), Curcuma-Extrakt (davon 95 % Curcuminoide), Kapselhülle Hydroxypropylmethylcellulose, Phosphatidylserin (aus Sonnenblumenlecithin; 1,2 %), Natriumselenit (0,002 %).
Aufbewahrungshinweise
Ugeöffnet kühl und trocken und ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Verwendungshinweise
Täglich eine Kapsel mit etwas Flüssigkeit verzehren.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.