Bachblüten Original Rescura Night Pearls, 28 St
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Bachblüten Original Rescura Night Pearls
- alkoholfrei
- einfach anzuwenden
- mit der Original-Bachblütenmischung kombiniert mit White Chestnut
Eine erholsame Nacht ist wichtig, um morgens frisch in den Tag zu starten
Bach Rescura™ Night Pearls kombiniert die Original Bach-Blütenmischung mit dem Zusatz der Bach-Blüte White Chestnut. Noch heute wird jede dieser Essenzen direkt aus den ursprünglichen Gärten von Edward Bach bezogen. Nehmen Sie sich die Ruhe, die Sie brauchen, um für den nächsten Tag optimal erholt und vorbereitet zu sein.
Anwendung
Einfach eine aromatische Gelperle auf der Zunge zergehen lassen und genießen. Bei Bedarf wiederholen.
Hinweise
Enthält Fischgelatine.
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Nicht über 25 Grad C lagern.
Nicht für Vegetarier geeignet.
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
Nelsons GmbH
Heegbarg 2
22391 Hamburg
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Bezeichnung des Lebensmittels
NahrungsergänzungsmittelZutaten
Traubenkernöl, Fischgelatine, natürliche Aromen (Orangenöl, Vanilleextrakt), Füllstoff (Sorbit), Bach®-Blütenessenzen (Helianthemumnummularium, Clematis vitalba, Impatiensglandulifera, Prunus cerasifera, Ornithogalum umbellatum, Aesculushippocastanum), Stabilisator (Pektin), Überzugsmittel (Kokosnussöl, Carnaubawachs).
Aufbewahrungshinweise
Unter 25°C und trocken lagern.
Verwendungshinweise
Einfach eine aromatische Gelperle auf der Zunge zergehen lassen und genießen. Bei Bedarf wiederholen.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.