Ancenasan herbal, 40 g
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Ancenasan herbal
- Nahrungsergänzungsmittel mit 49 fein vermahlenen Kräutern und Gewürzen
- reich an Bitterstoffen
- 1-2 mal täglch 1 Messlöffel
- in hochwertigen Violettgläsern verpackt
Anwendung
1-2 x täglich 1 Messlöffel Ancenasan herbal in 50-100 ml warmes Wasser einrühren und vor oder nach dem Essen schluckweise trinken. Die sich dabei absetzenden Kräuter stets mittrinken und anschließend nach Bedarf 1 Glas warmes Wasser nachtrinken.
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
ANCENASAN Naturprodukte GmbH
Cäcilienstraße 2
30519 Hannover
Bezeichnung des Lebensmittels
NahrungsergänzungsmittelZutaten
Kurkuma, Schwarzdron, Schwarzkümmel, Berberitzen, Artischocke, Nelken, Olivenblätter, Schafgarbe, Kapuzinerkresse, Enzian, Tausendgüldenkraut, Löwenzahnblätter, Macis, Piment, Kümmel, Eibisch, Ingwer, Brunnenkresse, Schachtelhalm, Angelikawurzel, Wacholderbeeren, Ulmenrinde, Sonnenhutkraut, Koriander, Orangenschalen, Anis, Beifuß, Cayenne, Bertram, Thymian, Papaya, Gundelrebe, Ehrenpreis, Bärlauch, Eisenkraut, Grüntee, Lavendel, Zimt, Bibernell, Pertersilienwurzel, Süßholz, Odermenning, Isländischmoos, Ringelblume, Brennnessel, Vogelmiere, Ysop, Hagebutte und rote Malve.
Aufbewahrungshinweise
Kühl, trocken und lichtgeschützt lagern. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Verwendungshinweise
1 - 2-mal täglich 1 Messlöffel in 50 - 100ml warmes Wasser einrühren und vor oder nach dem Essen schluckweise trinken. Die sich dabei absetzenden Kräuter stets mittrinken und anschließend nach Bedarf 1 Glas warmes Wasser nachtrinken.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.